Rechtsprechung
BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 138/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 17 Abs. 1 FamFG, § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 11 Satz 5 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 71 Abs. 2 Satz 3 FamFG, § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de
Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 18.10.2019 - 219e XIV 158/18
- LG Hamburg, 15.11.2019 - 329 T 68/19
- BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 138/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 138/19
Hier fehlte es an der erforderlichen Ausschöpfung aller Fristverlängerungsmöglichkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 81/17, NJW 2018, 952 Rn. 13). - BGH, 07.03.2013 - I ZB 67/12
Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Verschulden des …
Auszug aus BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 138/19
Die Versäumung einer Frist ist verschuldet, wenn sie verlängert werden kann und ein Verlängerungsantrag nicht gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, MDR 2013, 807 Rn. 8).